„Brandmeldeanlagen (BMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die Personen zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dienen und/oder Brände zu einem frühen Zeitpunkt erkennen und melden“.
(Definition nach DIN VDE 0833-2/06.2000)
Brandmeldeanlagen nehmen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein. Sie können selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen. Ihre Aufgaben bestehen darin:
Der Entscheidung zum Einbau einer Brandmeldeanlage können drei Sachverhalte zugrunde liegen:
(Definition aus Baunetzwissen, http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Brandschutz-Einfuehrung-Brandmeldeanlagen-BMA-_3180483.html)
Brandmeldeanlagen sind prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen der Gebäudeausrüstung. Viermal jährlich, in etwa gleichen Zeitabständen, ist eine Brandmeldeanlage durch eine fachkundige Person einer Inspektion und Wartung zu unterziehen.
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