Die Anlagenbetreiber sind dazu verpflichtet (gemäß der geltenden Richtlinie DIN 18232-2 „Natürliche Rauchabzugsanlagen“), dass die Funktionsfähigkeit durch regelmäßige Wartungen überprüft und sichergestellt wird. Natürliche Rauchabzugsanlagen funktionieren technisch und wirtschaftlich einwandfrei, wenn eine regelmäßige Wartung (in der Regel 1-mal jährlich) sichergestellt wird. Im Schadensfall verringert sich hier das Haftungsrisiko. Handelt es sich um sehr staub- und schmutzbelastete Betriebsstätten sollte der zeitliche Wartungsabstand verkürzt werden.
Die NRWG´s werden mit ihren Betätigungs- und Steuerelementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und wenn notwendig auch instand gesetzt.
Diese Wartungsarbeiten dürfen nur durch qualifizierte Fachkräfte bzw. Fachfirmen durchgeführt werden. Nach einer VdS-zertifizierten RWA-Funktions-Prüfliste werden alle Wartungsarbeiten ausgerichtet.
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