Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die dem automatischen Überwachen von Gegenständen auf unbefugte Wegnahme sowie von Flächen und Räumen auf unbefugtes Eindringen dienen. Nach VDE 0833 werden Einbruchmeldeanlagen (EMA) und Überfallmeldeanlagen (ÜMA) zusammen betrachtet. Das ist praxisorientiert, denn selbst kleine EMA haben auch die Überfallmeldelinien angeschlossen.
Einbruchmeldesysteme mit einer Fernalarmierung direkt zur Polizei bzw. zu den Sicherheitsdiensten sind am erfolgreichsten in der Täterüberführung.
(nach Definition Einbruchmeldeanlage aus Baunetzwissen: http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Sicherheitstechnik_Definition-Einbruchmeldeanlage-EMA_164900.html)
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