Feststellanlage (FA)

Feststellanlage

Brände entstehen schnell und häufig unbemerkt. Um eine Ausbreitung der tödlichen Rauchgase zu verhindern müssen Rauch- und Brandschutztüren zwischen Brandabschnitten schnell und sicher schließen.

Die Nutzung von Gebäuden erfordert mitunter, dass Rauch- und Brandschutztüren zeitweise offenstehen (z.B. zum Warentransport). Um diese Türen in geöffnetem Zustand zu halten, ist eine Feststellanlage erforderlich.

Feststellanlagen müssen vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal im Monat auf ihre einwandfreie Funktion geprüft werden.

Feststellanlagen zählen zu den prüfpflichtigen Sicherheitseinrichtungen der Gebäudeausrüstung. Der erforderliche Prüfumfang beinhaltet die monatliche Prüfung der Funktionsfähigkeit sowie die jährliche Prüfung und Wartung der gesamten Anlagen aller Gerätebausteine. Ebenso zum Prüfumfang gehört auch die Archivierung der normgerechten Instandhaltungsdokumentation.