Inzwischen gilt die Rauchwarnmelderpflicht in nahezu allen Bundesländern. Ausnahmen bilden hier nur noch die Bundesländer Berlin und Sachsen. Mit Änderung der brandenburgischen Landesbauordnung und der Inkrafttreten zum 01. Juli 2016 ist die Installation von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung verpflichtend. Die Übergangsfrist für das Nachrüsten in Bestandsbauten ist auf den 31. Dezember 2020 festgelegt. Letztendlich ist es aber egal, ob eine Rauchmelderpflicht besteht oder nicht. Rauchmelder sind eine technische Errungenschaft, um Leben zu retten. Daher sollten sie in allen Gebäuden an den entscheidenden Punkten installiert werden. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche und öffentliche Gebäude.
Jahr für Jahr gibt es in Deutschland rund 500 Todesfälle als Folge eines Brandes.
Die Haupttodesursache dabei sind nicht Verbrennungen, sondern Rauchgasvergiftungen. Die meisten Menschen sterben nachts – und zwar schlafend in den eigenen vier Wänden. Dies liegt vor allem daran, dass der Geruchssinn beim Schlafen deaktiviert ist. Der tödliche Qualm wird meistens zu spät erkannt. Eine einfache Lösung sind Rauchmelder. Sie sind weder teuer in der Anschaffung noch im Unterhalt.
Die Installation eines Rauchmelder können Sie im Prinzip selbst vornehmen. Um jedoch sicher zu gehen, dass die Rauchmelder sachgerecht angebracht werden, sollte eine Fachfirma mit der Montage beauftragt werden. Grundsätzlich sollte mindestens ein Rauchmelder in jedem Schlafraum und jedem Kinderzimmer angebracht werden. Auch Flure (Rettungswege) dürfen dabei nicht fehlen. Gute Modelle können in etwa Rauchentwicklungen auf einer offenen Fläche von 60 Quadratmetern erfassen. Sind die Räume größer, dann müssen entsprechend mehr Geräte installiert werden. Generell sollten die Melder waagerecht an der Zimmerdecke angebracht werden – und zwar vorrangig in der Mitte eines Raumes und immer 50 Zentimeter entfernt von den Wänden. An Plätzen, an denen Luftschächte in der Nähe sind oder wo es viel Zugluft, eine große Staub-, Dampf- oder natürlich Rauchentwicklung gibt, sind sie jedoch fehl am Platze. Wichtig ist auch, die einzelnen Rauchmelder miteinander zu koppeln. Wenn sich beispielsweise Rauch im Keller ausbreitet, muss das Signal auch oben im Schlafzimmer ankommen. Solche Kopplungen sind für einen Fachmann kein Problem.
Bei den Geräten selbst gibt es verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Funktionsprinzipien. Die wichtigsten sind optische Rauchmelder, thermo-optische Melder, sowie Wärmemelder oder CO-Melder. Unterschieden wird außerdem, ob die Melder mit einer Batterie betrieben werden oder an einer Zentrale als kabelgebundene Melder angeschlossen sind. Die batteriebetriebenen Rauchmelder geben ein akustisches Signal von sich, wenn die Energieladung sich dem Ende neigt. Auch bei Alarm geben die Rauchmelder ein akustisches Signal von sich, was im Normalfall nicht zu überhören ist. Alternativ können die Melder auch optische Signale – etwa Leuchtblitze – aussenden. Bei manchen Geräten ist auch eine Kombination aus beidem möglich.
Damit sichergestellt ist, dass die Geräte dauerhaft störungsfrei arbeiten, empfiehlt sich einen Experten bei der Planung und Installation hinzuzuziehen. In Deutschland gibt es zwar keine Kontrollen, ob Rauchmelder tatsächlich angebracht worden sind und beim Fehlen drohen auch keine Strafen. Ferner verliert auch der Schutz der Gebäudehaftpflicht oder der Hausratversicherung nicht seine Wirkung. Im Falle des Schadens kann es jedoch Konflikte zwischen Mietern oder Vermietern geben. Kommen Menschen dabei zu Schaden, kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung erhoben werden.
Wenn Ihr Gebäude noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet ist, sollten Sie nicht zögern, dies schnellst möglichst nachzuholen.
Der kostenlose Ratgeber zum Thema Rauchmelder Pflicht als Web-PDF zum Download. Alle wichtigen Informationen zur Gesetzeslage, Montage und Kosten gebündelt auf 15 Seiten.
Rund 500 Menschen kommen jährlich bei Wohnungsbränden ums Leben, 60 Prozent davon nachts im Schlaf. Sie ersticken, weil ihr Geruchssinn anders als am Tag nicht aktiv ist. Sie können den giftigen Brandrauch nicht riechen. Durch Rauchmelder könnten diese Leben gerettet werden. Der Rauchmelder-Ratgeber klärt auf.
Laden Sie sich hier die kostenlose Info-Broschüre „Rauchmelderpflicht in Deutschland“ runter.
Fragen zu Ihrem Projekt.
Danke für Ihr Vertrauen.
Für Ihre Sicherheit.
SBM Mrotzeck GmbH
Damaschkenstr. 8
03172 Guben
Deutschland
Telefon: 03561 551048
Fax: 03561 551029
Email: info@sbm-brandschutz.de
www.sbm-brandschutz.de
Copyright: SBM Mrotzeck GmbH